Übersetzungen | Preise
Den Preis berechnen wir nach der Anzahl der Quellenwörter
Seit dem 1. 4. 2006 berechnen wir den Preis von Übersetzungen und Korrekturen gemäß der Anzahl der Quellewörter. Ein Vorteil davon ist, dass es zu keinem Aufrunden von Normseiten kommt. Der Preis ist genau, unveränderlich und vor Aufnahme der Arbeit exakt bekannt. Der Kunde erfährt ihn im Grunde umgehend, nachdem er seinen Quellentext erhält. Die Art der Berechnung ist dieselbe wie bei der Verwendung von CAT Software.
Sollten unsere Kunden eine Abrechnung je nach der Normseitenanzahl erfordern, können wir freilich auch diese früher verwendete Methode verwenden.
Wann kann keine Berechnung nach der Anzahl der Quellenwörter verwendet werden
Diese Art der Berechnung kann nicht bei amtlich beglaubigten Übersetzungen und bei Textformaten verwendet werden, die es nicht ermöglichen, die Anzahl der Quellenwörter zu ermitteln. Bei der Preiskalkulation wird dann eine vorläufige Schätzung der Wörterzahl vorgenommen. Die genaue Wörterzahl wird erst nach Durchführung des Auftrages ermittelt. Der in Rechnung gestellte Preis wird erst nach der tatsächlichen Wörterzahl im übersetzten Text berechnet.
Amtlich beglaubigte Übersetzungen
Bei amtlich beglaubigten Übersetzungen wird der Preis nach sog. Normseiten veranschlagt. Die Berechnung des Preises wird auf eine ganze Normseite des Übersetzten gemäß Gesetz Nr. 36/1967 Slg., über Gutachter und Dolmetscher, sowie Verordnung Nr. 37/1967 Slg. aufgerundet
Den Preis wissen Sie sofort
Ihren Auftrag kalkulieren wir an Ort und Stelle für Sie! Diese Dienstleistung erbringen wir Ihnen kostenlos. Unsere Projektmanager erarbeiten und senden Ihnen unverzüglich eine Preiskalkulation, in der auch der Termin der Fertigstellung vorgeschlagen wird und weitere Einzelheiten des Projekts aufgeführt werden. Mit einer Anfrage können Sie uns persönlich, telefonisch, per E-Mail oder durch unser Formular
Übersetzungsanfrage kontaktieren.